Grenzachtender Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen - Schutz vor sexualisierter Gewalt

 
Sicherlich haben Sie über die Medien mitbekommen, dass sich die Erzdiözese Freiburg offensiv mit dem Thema „Grenzachtender Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen -  Schutz vor sexueller Gewalt“ beschäftigt.

Sie gibt auch offen zu, dass dieses Thema lange Zeit zu wenig Beachtung fand. Es ist daher gut, dass sich - angestoßen durch die kirchliche Jugendarbeit selbst – ein neues Bewusstsein entwickelt hat. Es geht zukünftig darum, Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen einen sicheren Raum zu schaffen, wo sich diese in ihrer Persönlichkeit, ihren Glauben, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können.

Kirchliches Handeln soll dazu ihren Beitrag leisten und gestärkt werden
- durch eine Kultur der Achtsamkeit,
- der Grenzachtung
- und des jeweils angemessenen Verhältnisses von Nähe und Distanz.

'Als Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung für alle Menschen, die sich kirchlichem Handeln anvertrauen, und insbesondere für das Wohl der Kinder und der jungen Menschen in Kirche und Gesellschaft.', so der Generalvikar im Brief an die Hauptamtlichen Mitarbeiter (9/2012).

Konkret bedeutet dies, dass sich die Erzdiözese Freiburg zu einem Auf- und Ausbau der Präventionsarbeit verpflichtet hat.
„Die Prävention betrifft alle Bereiche, in denen Kinder, Jugendliche und Schutzbefohlene zu erwachsenen Verantwortlichen ein Verhältnis des Vertrauens unterhalten und zugleich von ihnen abhängig sind. Prävention betrifft aber auch unsere Verantwortung für das Verhältnis von Kindern und Jugendlichen zueinander.“

Die Präventionsarbeit besteht darin, alle Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter in diesen Bereichen zu schulen und für das Thema „Grenzachtender Umgang mit Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen/ Schutz vor sexueller Gewalt“ zu sensibilisieren.

In diesem Prozess hat sich die Erzdiözese Freiburg von vielen Partnern beraten lassen. Daraus erwuchs neben dem Aufbau der Präventionsarbeit (Aufklärung, Schulung) die Einsicht, dass eine Verpflichtungserklärung zum grenzachtenden Umgang die Ziele der Erzdiözese Freiburg im Bereich der Präventionsarbeit den bestmöglichen Schutz gewährt.

Nicht nur auf der Ebene der Erzdiözese Freiburg, sondern auch auf der Ebene der Deutschen Bischofkonferenz kam man zu diesem Ergebnis.

„Die Deutsche Bischofskonferenz hat deshalb festgelegt, dass die Unterzeichnung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung „verbindliche Voraussetzung einer Anstellung wie auch einer Beauftragung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit im kinder- und jugendnahen Bereich ist."


Dies wurde für die Erzdiözese Freiburg umgesetzt durch das von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch erlassene „Gesetz zur Vermeidung von Gefährdungen von Kindern, Jugendlichen und erwach-senen Schutzbefohlenen“. Gemäß diesem Gesetz haben alle kirchlichen Beschäftigten, die mit der Betreuung von Kindern, Jugendlichen und erwachsenen Schutzbefohlenen betraut sind oder mit diesen Personengruppen in sonstiger Weise regelmäßig Kontakt haben, eine Verpflichtungserklärung zu unterzeichnen; dasselbe gilt für alle Personen, die im Bereich der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit sowie Katechese und Betreuungsarbeit mit anvertrauten erwachsenen Schutzbefohlenen ehrenamtlich tätig sind.“