Was man wissen sollte

 
Wenn Sie selbst die Taufe (das Christwerden) empfangen wollen oder sie für Ihr Kind erbitten, wenden Sie sich bitte an den für sie zuständigen Pfarrer bzw. Pfarramt.

Für die Taufe wird vorausgesetzt, dass eine entsprechende religiöse Erziehung gewährleistet ist. Wenn weder ein Elternteil noch sonst ein in der Erziehung des Kindes beteiligte Person dies leisten kann, kann der Pfarrer die Taufe aussetzen, bzw. einen Taufaufschub vorschlagen, bis sich die Situation geändert hat, bzw. das Kind alt genug ist und selber die Taufe erbittet. Die Taufe darf nur gespendet werden, wenn das Kind auch in den Glauben hinein erzogen wird.

Die Zugehörigkeit der Eltern zur katholischen Kirche und deren persönliche religiöse und kirchliche Situation ist nicht Vorbedingung einer Taufe. Dieses spezielle Problem ergibt sich lediglich bei der Taufe von noch unmündigen Kleinkindern durch kirchlich und religiös uninteressierte Eltern und wenn zudem auch weder Paten noch Großeltern in der religiösen Erziehung ersatzweise einspringen können.

Der Pate, der ins Taufbuch eingetragen wird, muss katholisch sein, bei mehreren Paten müssen nicht alle katholisch sein. Der (katholische Haupt-)Pate muss einen Taufschein vorlegen und nachweisen, dass er Mitglied der Kirche ist. Wenn kein Pate zu finden ist, kann die Taufe dennoch gespendet werden.

Die Taufe des Kindes kann durch das Pfarramt im Familienstammbuch eingetragen werden. Die Taufe muss nicht in der Heimatgemeinde stattfinden und nicht durch den Heimatpfarrer gespendet werden. Dies kann auch an einer anderen Kirche und durch einen anderen Taufpriester oder Diakon geschehen.